Bedingungen für Altteilrücknahme

 

Die Rückgabe des ausgebauten Altteils kann nur erfolgen, wenn nachfolgende Punkte erfüllt sind.

Das Altteil muss anhand Originalkennung oder der AT-Nummer und der Identnummer des mit dem AT-Teil versehenden Fahrzeuges eindeutig zu identifizieren sein.

Beste Voraussetzung für die Aufbereitung zu einem qualitativ hochwertigen Tauschteil haben mechanisch verwendbare Teile.

Rücknahmekriterien:

  •  die Rückgabe muss im Originalbehältnis bzw. -gestell erfolgen
  •  Altteil muss komplett, unzerlegt, aufarbeitungsfähig und ohne von außen sichtbare Beschädigung sein
  •  Altteil muss typengleich zum gelieferten Teil sein
  •  alle Anbauteile sollen korrekt montiert sein
  •  Aggregate sind frei von Restflüssigkeiten zurückzuliefern
  •  der vom Kunden festgestellte Schaden muss deklariert sein (Riss, Kolbenfresser, Ölverbrauch, Ventile undicht, schwer schaltbar etc.)

Nur komplette, vollständige Altteile sichern einen reibungslosen Rücknahmeprozess.

Ablehnungsgründe:

  •  das Gehäuse ist gebrochen oder gerissen bzw. weist Gewaltschäden wie Brandschaden oder Wasserschaden auf
  •  Altteil ist unvollständig (z.B. Nockenwellenlagerdeckel, Differentialdeckel, etc. fehlen)
  •  das Altteil ist nicht typengleich

Nachbelastungen erfolgen bei:

  • Altteil mit Öl oder anderen Flüssigkeiten gefüllt
  • Verunreinigungen beim Spediteur durch unsachgemäße Verpackung (Flüssigkeitsöffnungen nicht verschlossen)
  • verschwiegenem Schaden an Zylinderkopf oder Motorblock

Abzüge vom Altteilpfand:

  • Nockenwelle defekt - 100€
  • Nockenwelle Lagergasse defekt – 150€
  • Kurbelwelle defekt - 200€
     
  • sollte mehrere Teile defekt sein, erhöht sich ggf. der Abzug