Die Rückgabe des ausgebauten Altteils kann nur erfolgen, wenn nachfolgende Punkte erfüllt sind.
Das Altteil muss anhand Originalkennung oder der AT-Nummer und der Identnummer des mit dem AT-Teil versehenden Fahrzeuges eindeutig zu identifizieren sein.
Beste Voraussetzung für die Aufbereitung zu einem qualitativ hochwertigen Tauschteil haben mechanisch verwendbare Teile.
Rücknahmekriterien:
- die Rückgabe muss im Originalbehältnis bzw. -gestell erfolgen
- Altteil muss komplett, unzerlegt, aufarbeitungsfähig und ohne von außen sichtbare Beschädigung sein
- Altteil muss typengleich zum gelieferten Teil sein
- alle Anbauteile sollen korrekt montiert sein
- Aggregate sind frei von Restflüssigkeiten zurückzuliefern
- der vom Kunden festgestellte Schaden muss deklariert sein (Riss, Kolbenfresser, Ölverbrauch, Ventile undicht, schwer schaltbar etc.)
Nur komplette, vollständige Altteile sichern einen reibungslosen Rücknahmeprozess.
Ablehnungsgründe:
- das Gehäuse ist gebrochen oder gerissen bzw. weist Gewaltschäden wie Brandschaden oder Wasserschaden auf
- Altteil ist unvollständig (z.B. Nockenwellenlagerdeckel, Differentialdeckel, etc. fehlen)
- das Altteil ist nicht typengleich
Nachbelastungen erfolgen bei:
- Altteil mit Öl oder anderen Flüssigkeiten gefüllt
- Verunreinigungen beim Spediteur durch unsachgemäße Verpackung (Flüssigkeitsöffnungen nicht verschlossen)
- verschwiegenem Schaden an Zylinderkopf oder Motorblock
Abzüge vom Altteilpfand:
- Nockenwelle defekt - 100€
- Nockenwelle Lagergasse defekt – 150€
- Kurbelwelle defekt - 200€
- sollte mehrere Teile defekt sein, erhöht sich ggf. der Abzug